Einkommensteuer - Kapitaleinkünfte
- Mir wurde Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von den Kapitalerträgen einbehalten. Kann ich eine Reduzierung der Abgeltungsteuer erreichen, wenn ich nur geringe andere Einkünfte habe? [056]
- Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen? [057]
- Warum werden von einem Sparguthaben, das aus bereits versteuerten Einnahmen gebildet wurde, nochmals Steuern auf Zinsen erhoben? [058]
- Wie kann ich einbehaltene Abgeltungsteuer zurückbekommen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung abgeben und keine Einkommensteuer zahlen muss? [059]
- Ich besitze eine Mitarbeiterbeteiligung. Von dem Ertrag wurde mir Kapitalertragsteuer einbehalten. Die entsprechenden Beträge habe ich in der Anlage KAP zu meiner Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt verlangt nun von mir, dass ich auch meine übrigen Zinseinnahmen angebe. Warum denn, diese habe ich doch freigestellt? [060]


